Ein starker Verband: Ehrenamtliche Organe

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu sieben weiteren ordentlichen Mitgliedern. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu drei aus den Reihen der Vorstandsmitglieder zu wählenden stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand kann alle Maßnahmen ergreifen, die im Interesse des Verbandes und seiner Mitglieder liegen und nicht anderen Organen ausdrücklich zugewiesen sind.

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • für die Ausführung von Beschlüssen der Organe Sorge zu tragen
  • der Delegiertenversammlung Vorschläge für die Wahl der Mitglieder der Zuchtausschüsse und Bewertungskommissionen zu unterbreiten
  • der Delegiertenversammlung Vorschläge über Höhe der Beiträge und Gebühren zu unterbreiten
  • den Zuchtleiter/Geschäftsführer einzustellen und zu entlassen
  • über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden
  • das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen und das Verbandsvermögen zu verwalten
  • den Jahresabschluss aufzustellen
  • Goldene und Silberne Ehrennadeln für verdiente Persönlichkeiten in Zucht und Sport zu vergeben
  • die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
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Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist die Mitgliederversammlung des Verbandes im Sinne des BGB. Sie findet einmal im Jahr statt. Die Delegierten werden auf den Kreisversammlungen gewählt.

Die Delegiertenversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Änderung und Ergänzung der Satzung
  • Genehmigung des Jahresberichtes und des Jahresabschlusses, Kenntnisnahme des Haushaltsplanes und Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung von Beiträgen und Gebühren
  • Wahl des Vorsitzenden, des Vorstandes, der Mitglieder der Zuchtausschüsse und der Bewertungskommissionen (Auf Antrag eines Delegierten ist der Vorstand geheim zu wählen.)
  • Enthebung der Vorstandsmitglieder und der gewählten Mitglieder der Zuchtausschüsse und der Bewertungskommissionen von ihren Ämtern
  • Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Wahl der Rechnungsprüfer
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Kreisversammlungen

Die Mitglieder des Verbandes bilden in den Gebietskörperschaften des Verbandsgebietes die Kreisversammlungen, aus deren Mitte jeweils ein Kreisvorsitzender und sein Vertreter gewählt werden.

Die Kreisversammlungen haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung (je angefangene 100 Mitglieder ein Delegierter und dessen Vertreter)
  • Durchführung von Stuten- und Fohlenschauen, Zuchtstutenprüfungen sowie Jungzüchterwettbewerben
  • Organisation von Auswahlterminen für Auktionspferde
  • Durchführung von Vortragsveranstaltungen und Informationsfahrten
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Zuchtausschüsse

Es gibt zwei Zuchtausschüsse, wobei der eine für das Reitpferd und das Kaltblutpferd und der andere für alle übrigen Rassen zuständig ist. Der Zuchtausschuss für das Reitpferd und das Kaltblutpferd setzt sich zusammen aus:

  • den Vorstandsmitgliedern
  • den ehrenamtlichen Mitgliedern der Bewertungskommissionen für Hengste
  • den ehrenamtlichen Mitgliedern der Bewertungskommissionen für Stuten und Fohlen

Den Ausschüssen gehören als beratende Mitglieder an:

  • der Zuchtleiter
  • der Leiter des Westfälischen Pferdezentrums
  • der Leiter des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes
  • der Referent für Pferdegesundheit des Instituts für Tiergesundheit und Milchhygiene der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
  • der Vorsitzende und der Geschäftsführer der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen

Darüber hinaus können die Zuchtausschüsse weitere beratende Mitglieder wählen.

Die Zuchtausschüsse haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • Änderungen des Zuchtprogramms und der Zuchtbuchordnung vorzubereiten
  • Entscheidungen im Rahmen des Zuchtprogramms zu treffen
  • über die Art und Durchführung von züchterischen Veranstaltungen zu entscheiden
  • Sachverständige für züchterische Veranstaltungen zu berufen
  • spezielle Versammlungen von Züchtern einzelner Rassen bzw. von Interessengruppen (Hengstaufzüchter usw.) einzuberufen
  • Richtlinien zu verabschieden u. a. über
    • Gesundheitsprogramme
    • gesundheitliche und geschlechtliche Mindestanforderungen an Zuchtpferde
    • zuchthygienische Anforderungen an Deckstellen und Besamungsstationen
    • tierärztliches Vorgehen bei Untersuchungen von Hengsten vor Körungen und LP
    • die Zuchtstutenstutenprüfungen
    • die Vergabe von Verbandsprämien
  • über Widersprüche bei Eintragungen und Streichungen zu entscheiden
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Bewertungskommissionen

Für die einzelnen Rassen werden jeweils zwei Bewertungskommissionen gebildet, wobei die eine für Hengste (Körkommission) und die andere für Stuten und Fohlen zuständig ist. Die Bewertungskommissionen nehmen die Exterieurbeurteilung aller zur Körung oder zur Eintragung vorgestellten Pferde im Rahmen des Zuchtprogramms und der Zuchtbuchordnung vor.

Für jede Rasse wird eine Körkommission gebildet. Die Körkommission besteht aus jeweils fünf Personen, die von der Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt werden. Für jedes Mitglied der Körkommission wählt die Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes einen Vertreter.

Mitglieder der Bewertungskommission für Stuten und Fohlen sind:

  • der Vorsitzende des Verbandes oder in seiner Vertretung ein erfahrener Züchter. Er ist zugleich Vorsitzender der Kommission und gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag.
  • ein erfahrener Züchter der jeweiligen Rasse
  • ein privater Hengsthalter der jeweiligen Rasse (dieser muss seit mindestens drei Jahren eine Deckstelle unterhalten)
  • der Leiter des Nordrhein-Westfälischen Landgestütes
  • der Zuchtleiter
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Abteilung der Privathengsthalter

Die Abteilung der Privathengsthalter vertritt im Verband die Interessen der privaten Hengsthalter aller Rassen mit eigener Deckstelle. Hierfür wird mindestens einmal jährlich eine Versammlung einberufen, auf der die Privathengsthaltung betreffenden Fragen diskutiert werden. Die Beschlüsse der Abteilung sollten von den entsprechenden Gremien berücksichtigt werden.

Die Abteilung hat insbesondere folgende Aufgaben:

    • den Zuchtausschüssen Vorschläge für die Durchführung der Körungen und Leistungsprüfungen zu machen
    • der Delegiertenversammlung Vorschläge über die Besetzung der Bewertungskommissionen zu machen
    • bei der Erstellung von Richtlinien über die tierärztliche Untersuchung von Hengsten auf Zuchttauglichkeit sowie über die Spermaqualität von Hengsten mitzuarbeiten
    • über die Durchführung von Hengstschauen zu entscheiden

Die Privathengsthalter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter. Mitglied des Vorstandes ist außerdem der Vorsitzende des Westfälischen Pferdestammbuches e. V.

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