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Schauordnung der Stuten- und Fohlenschauen
des Westfälischen Pferdestammbuches e.V.
- Für die Stuten- und Fohlenschauen gelten die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen sowie das Satzungsrecht des Westfälischen Pferdestammbuches.
- Es werden nur Pferde registriert und gebrannt, die sich im Besitz von Mitgliedern des Westfälischen Pferdestammbuches befinden. Mit der Vorstellung und Registrierung eines Pferdes auf einer Stutenschau wird die Mitgliedschaft erworben, falls diese nicht bereits vorher bestand.
- Für die Vorführung der Pferde sind die Besitzer bzw. Halter verantwortlich. Sie sind verpflichtet, bei der Vorführung auf den Schauplätzen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt (Sicherheitsabstände usw.) zu beachten. Jede Haftung seitens des Westfälischen Pferdestammbuches wird abgelehnt.
- Eine Prämierung (1. und 2. Prämie) findet ausschließlich bei dreijährigen Stuten statt, die zuvor ins Stutbuch I eingetragen wurden. Die Stuten der ersten Prämienklasse erhalten goldene Medaillen und ihre Prämie wird im Abstammungsnachweis vermerkt. Die besten dreijährigen Stuten werden zur Eliteschau zugelassen.
Darüber hinaus können an dreijährige und ältere Stuten Verbandsprämien vergeben werden, wenn sie die Bedingungen der „Richtlinien für die Vergabe der Verbandsprämie“ erfüllen.
- Eine Vorstellung der Fohlen ist grundsätzlich nur möglich, wenn sie an ihre Mutter angebunden präsentiert werden. Bei entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen ist es zulässig, daß die Fohlen im Trabe ohne Anbindung gezeigt werden.
- Für jedes eingetragene Pferd bzw. zur Eintragung vorgestellte Pferd und für jedes zu registrierende Fohlen kann das Ergebnis einer Abstammungsüberprüfung verlangt werden. Die Kosten hierfür trägt der Verband; bei unzutreffenden Angaben zur Abstammung trägt der Züchter die Kosten. Vor Ausstellung von Abstammungsnachweisen oder Geburts-bescheinigungen müssen Abstammungsüberprüfungen erfolgen, wenn an der angegebenen Abstammung Zweifel bestehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
a) eine Stute in der letzten oder vorletzen Rosse von zwei oder mehreren Hengsten gedeckt wurde,
b) die Trächtigkeitsdauer 30 Tage und mehr von der mittleren Trächtigkeitsdauer der jeweiligen Rasse abweicht,
c) das Fohlen nicht bei Fuß der Mutter identifiziert werden kann.
Die Kosten hierfür trägt der Züchter.
Bei der Eintragung von Stuten ins Zuchtbuch Reitpferd übernimmt der Besitzer des Pferdes die Kosten.
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