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Infos für Züchter Mitgliedsantrag (pdf) Gebührenordnung Satzung (pdf) Der Verband hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können Personen sein, die Zuchtpferde besitzen sowie z.B. örtliche Pferdezuchtvereine. Außerordentliche Mitglieder können Freunde und Förderer der Pferdezucht werden, die - ohne im Besitz eines Zuchtpferdes zu sein - die Bestrebungen des Verbandes unterstützen. Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten werden, die sich um die Förderung der Arbeit des Verbandes besonders verdient gemacht haben und von der Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes ernannt werden. Ein Antrag auf Mitgliedschaft muß schriftlich gestellt werden. Als Antrag gilt auch die Vorstellung eines Pferdes auf einer Veranstaltung des Verbandes (z.B. Stutenschau), ausgenommen ist die Vorstellung eines Hengstes zur Vorauswahl. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Registrierung von Zuchtpferden und Fohlen, Ausstellen von Zuchtbescheinigungen, Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen u.a. Offizielles Mitteilungsorgan des Verbandes ist die Zeitschrift "Reiter und Pferde in Westfalen", deren monatlicher Bezug im Jahresgrundbeitrag bereits enthalten ist. Wir würden uns freuen, Sie schon bald als neues Mitglied begrüßen zu dürfen !
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